Packaging and Packaging Waste Regulation: TÜV SÜD Online Impuls – packen wir’s an
PACKEN WIR'S AN Packaging and Packaging Waste Regulation der Entwurf der neuen EU-Verordnung ist da
TÜV SÜD und Ghezzo haben sich im Rahmen des TÜV SÜD Online Impulses gemeinsam mit einer Expert*innenrunde des Themas angenommen – eine neue EU Verordnung hat das Potenzial, der Gamechanger in der Welt der Einwegverpackungen zu sein. Obstnetze, Zuckerpäckchen im Caféhaus und Luftkissen könnten bald Geschichte sein! Geht es jetzt mit Riesenschritten hin zu Verpackung vermeiden, Verpackung wiederwerwenden und Materialrecycling?
Am digitalen Podium haben sich diese Expert*innen der Fragen angenommen: Fritz Flanderka / Member of the Board, Raan Group Elisabeth Moser-Marzi / Rechtsanwältin RA-Kanzlei Moser-Marzi Barbara Krauß / Circularity Managerin, RecycleMe Konrad Wasserbauer / Global Director Circular Economy, Greiner Packaging International GmbH Robert Hermann / Head of Green Energy & Sustainability, TÜV SÜD Österreich
Die Jurist*innen haben zunächst die Verordnung bzw. deren Entwurf vorgestellt: Ohne staatliche Umsetzungsakte wird die Verordnung im Laufe des Jahres 2024 aller Voraussicht nach in Kraft treten und ist dann 12 Monate später anzuwenden. Fritz Flanderka: „Das klingt nach genug Zeit, aber das Inkrafttreten ist quasi morgen!“
Was sind nun die wesentlichen Eckpunkte der PPWR?
Zum Einen werden Rezyklatanteile in unterschiedlichen Verpackungsanwendungen geregelt: bis zu 90% Rezyklatanteil sehen manche Anwendungsfälle vor. „Diese Forderung der stofflichen Verwertung ist sportlich, bisher lagen die Forderungen bei 22,5% des gesammelten Kunststoffs – und hier war ein Downcycling durchaus ok“, erinnert Elisabeth Moser-Marzi. Auf den Punkt gebracht: Die Expert*innen schätzen, dass wir in Europa 30 Mio Tonnen Sammelgemisch pro Jahr brauchen werden – im Augenblick schaffen wir gerade mal 4 Tonnen, doch dazu später…
Zum Zweiten fordert die PPWR, Verpackungen zu minimieren bzw. verbietet sie gänzlich: Das bezieht sich auf Füllmaterialien, auf Einweggeschirr und Einwegverpackungen für Speisen und Getränke, auf Umverpackungen für mehrere Gebinde, u.v.m. Dies trifft die Inverkehrbringer besonders, denn hier sind Prozesse und Produkte umzustellen – und viel Zeit bleibt nicht dafür…
Hinzu kommen drittens umfassende Berichts- und Konformitätserklärungspflichten, aus denen auch KMUs nicht ausgenommen sind. In Zukunft müssen Kennzeichnungen auf den Verpackungen über gefährliche Substanzen, Recyclingfähigkeit, Recyclateinsatz, Kompostierbarkeit, Verpackungsminimierung und Wiederverwendbarkeit informieren. Spannend für die Inverkehrbringer wird dies in mehrerer Hinsicht sein: Wie messe ich und wie weise ich diese Kennzahlen nach? Welche Labels wird es geben? Wie einheitlich werden diese innerhalb der Supply Chain sein? Wie ist für die Konsument*innen klar zu unterscheiden, ob es sich bei diesen Informationen um die Verpackung oder das eigentliche Produkt hält? „Wir vom TÜV SÜD freuen uns, dass das Thema Labelling im neuen Verordnungsentwurf ein zentrales Element darstellt und Konsumentenentscheidungen in Zukunft auf Basis nachvollziehbarer nachhaltiger Kriterien getroffen werden können,“ fasst Robert Hermann zusammen: Es war schon immer ein wichtiges Aufgabengebiet des TÜV SÜD, objektiv zu prüfen und transparente Kennzeichnungen, Umweltaussagen und damit zuverlässige Informationen zu bieten.
Und wie steht es bis dato um das Wissen und die Möglichkeiten rund um den Entwurf der PPWR?
Unsere Blitz-Umfragen unter den etwa 100 Teilnehmer*innen zeigen es auf:
Welche Herausforderungen kommen damit auf die Inverkehrbringer zu – also letztendlich auf die Verpackungshersteller?
Der Vielfalt der Verpackungen muss wieder Einhalt geboten werden – das ist ein Grundtenor. Dies betrifft sowohl die eingesetzten Materialien, als auch die unglaubliche Bandbreite an Verbundstoffen. Monomermaterial gilt es zu bevorzugen, denn alles andere stellt die Recyclingfähigkeit – zu der im Übrigen auch das chemische Recycling gezählt werden soll – vor große Herausforderungen. „Wir bei Greiner Packaging haben eine Kunststoff-Karton-Kombination als Verpackung erfunden, die sich beim Zusammendrücken wieder in ihre einzelnen Komponenten trennt“, erzählt und demonstriert Konrad Wasserbauer. Ein klarer Fall also, dass man sich bereits im Design der Verpackung über den gesamten Lebenszyklus hinweg Gedanken machen und Lösungen anbieten muss.
„Wenn wir eine funktionierende Kreislaufwirtschaft wollen, müssen wir recyclingfreundliche Verpackungen entwickeln – aus möglichst wenigen, gut trennbaren Wertstoffen und ohne Störfaktoren für den Verwertungsprozess.“ Dies und nicht weniger nennt Barbara Krauß die unumgängliche Pflicht der Verpackungsmaterialhersteller. Die Gesellschaft will es längst – mehr als 2/3 der Konsument*innen wollen klare Information, wollen aus Rezyklat hergestellte und wieder verwendbare Verpackungen.
Auch wenn die PPWR es nicht regelt, die Gesellschaft und die Abfallsammler werden wesentliche Dreh- und Angelpunkte der Umsetzung werden: Getrennt Sammeln am Ort der Müllentstehung – in den Haushalten, in den Betrieben, muss die Sammelinfrastruktur starten. Vom Haushalt über den Abholort und die Abholfrequenz hin zu den Sortieranlagen muss die gesamte Transportkette so gestaltet werden, dass die Verpackung nicht als Müll, sondern als Wertstoff behandelt wird.
Fazit: die PPWR ist in ihrem Entwurf ein engagierter Schritt in die richtige Richtung, die die Wirtschaft und Gesellschaft vor große Herausforderungen, aber auch vor große Chancen stellt. Unsere Referent*innen bringen das Thema mit ihren Worten auf den Punkt: „Ein Rechtstsunami, kommt auf uns zu, wir beschreiten Neuland und es muss angepackt werden. Je früher desto besser – es ist der legislative Meilenstein hin zu einer zirkulären Verpackungswirtschaft“. In diesem Sinne – ob mit fundierter Beratung seitens des TÜV SÜD oder auf der Bühne unserer Fachkonferenzen – wir packen es von mehreren Seiten tatkräftig für Sie mit an.
Kontaktieren Sie dazu auch die Expert*innen von TÜV SÜD!