Das Ende des Lebenszyklus einer Immobilie: Recycling und Entsorgung beim Abbruch

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Auf der 12. GBB Green & Blue Building Conference hat ein Vortrag zum Thema „Schadstoffe in den Bauten des letzten Jahrhunderts“ besonders für Aufmerksamkeit und Aha-Erlebnisse gesorgt. Alois Fürnkranz von der Saubermacher Bau Recycling & Entsorgung kümmert sich beim Abriss von Immobilien darum, dass Rohstoffe nicht verloren gehen und Problemstoffe ordnungsgemäß entsorgt werden. Dabei begegnen ihm und seinem Team zahlreiche Bausünden. Da aktuell die Gesetzgebung sehr stark darauf ausgerichtet ist Rohstoffe im Kreislauf zu führen und Umweltbewusstsein in Zuge der Etablierung von ESG an Bedeutung gewinnt, haben wir mit Alois Fürnkranz über Baustoffe, Bausünden und den rechtlichen Rahmen gesprochen.

Ghezzo: Die Saubermacher Bau Recycling & Entsorgung befasst sich mit dem Ende des Lebenszyklus einer Immobilie. Das heißt Sie sind dann auch Zeuge von etlichen Bausünden der Vergangenheit. Was begegnet Ihnen denn da so?

Fürnkranz: Leider wurde und wird noch immer nicht ausreichend bei der Zulassung von neuen Bauprodukten die Recyclingfähigkeit der Baumaterialien am Ende des Lebenszyklus einer Immobilie nicht geprüft. Vor allem die Baustoffe aus den 70iger Jahren enthalten sehr viele Schadstoffe, die vor dem Abbruch eines Objektes getrennt von den Hauptbestandteilen wie Beton, Ziegel, etc. getrennt werden müssen.

Ghezzo: Vor allem die geförderten Dämmmittel ala Styropor sind in der Entsorgung wahrscheinlich nicht so einfach. Wie stehen Sie diesem Thema gegenüber?

Fürnkranz: Neu hergestelltes Styropor wird vom Erzeuger wieder zurückgenommen und im Kreislauf geführt. Dieses fällt als verschnitt im Hochbau an. Styropor welches beim Abbruch anfällt, muss sortenrein getrennt werden und anschließend thermisch entsorgt werden.

Ghezzo: Holzbau und nachhaltige Baustoffe sollen helfen die Immobilien gesünder und ökologischer zu machen. Wie sehen Sie das aus Sicht des Recyclings und des Rückbaus?

Fürnkranz: Holz kann sehr leicht zurückgebaut werden und ist nach dem Abbruch zu ca. 90 % wieder stofflich zu nutzen z.B. für die Herstellung von Holzspannplatten. Es kann auch leicht nachsortiert werden.

Ghezzo: Was sollte ein Projektentwickler, Bauträger, Bauherr beachten, um den Rückbau zu erleichtern? Und zu was sind sie rechtlich verpflichtet?

Fürnkranz: Sie sollten vor dem Ankauf von Immobilien umfassende Schad- und Störstoffanalysen durchführen. Schadstoff wie z.B. Asbest kann beim Abbruch zu massiven Kostensteigerungen und Bauzeitverlängerungen führen. Da darf man keineswegs sparen. Ab einer Entsorgungsmenge größer 750t ist eine Schad- und Störstoffanalyse verpflichtend in einer Verordnung des Abfallwirtschaftsgesetzes vorgesehen.

Ghezzo: Wie beurteilen Sie die rechtlichen Grundlagen? Wo muss sich noch was tun, damit wir ressourcenschonender und nachhaltiger werden?

Fürnkranz: Die derzeit gültigen rechtlichen Bestimmungen in Österreich forcieren den Recyclinggedanken. Die Regelungen im Abfallwirtschaftsgesetz und seinen Verordnungen haben dazu beigetragen, dass schon fast 90% der abgebrochenen Baustoffe bereits verwertet werden können, falls auf der Baustelle ordnungsgemäß die Abfälle getrennt werden.

 

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