Sicher spielen – sicher haften: Was Gemeinden über Spielplatzsicherheit wissen müssen

Spielplätze gehören zu den wichtigsten sozialen Treffpunkten einer Gemeinde – und zu den sensibelsten Flächen in puncto Haftung und Sicherheit. Was bedeutet „sicher“ im rechtlichen und technischen Sinne? Welche Normen und Pflichten gelten? Und was kann eine Gemeinde tun, um Risiken zu minimieren und laufende Kosten im Griff zu behalten? Andreas Falbesoner vom TÜV SÜD gibt in diesem Interview klare Antworten – von der Bodenprüfung bis zur rechtssicheren Inspektion.
Gudrun Ghezzo: Ein Spielplatz in der Gemeinde ist oft einer der wichtigsten Treffpunkte. Diesen sicher zu gestalten, ist die Pflicht der Gemeinde. Was verstehen wir hier unter „Sicherheit“?
Andreas Falbesoner: Sicherheit bedeutet, dass der Spielplatz frei von für Kinder nicht erkennbare Gefahrenstellen wie Fangstellen oder einer unzureichend stoßdämpfenden Aufprallfläche ist.
Gudrun Ghezzo: Es kann immer etwas passieren, aber Risiken lassen sich minimieren. Welche insbesondere?
Andreas Falbesoner: Es geht vorrangig darum, dass jene Gefahrenstellen, die zu schweren Verletzungen, Behinderung oder Tod führen, verhindert werden.
Gudrun Ghezzo: Welche Gesetze, Normen und Standards können für die Spielplatz-Sicherheit zu Rate gezogen werden, welche müssen beachtet werden?
Andreas Falbesoner: Auf Gesetzesebene greifen hauptsächlich das ABGB, die Landesbauordnungen und vereinzelt eigene Spielplatzverordnungen.
Auf Normenebene gibt es hauptsächlich die EN 1176 (Spielplatzgeräte) und die EN 1177 (Spielplatzböden). Es gelten aber auch die Normen für Bauwerke, sprich die EUROCODE Serie.
Gudrun Ghezzo: Welche Sorgfaltspflichten gelten für Betreiber, also für die Gemeinde in dem Fall?
Andreas Falbesoner: Die Verkehrssicherungspflicht, die sich aus dem §1295 oder dem §1319 ABGB ergibt.
Morsche Steher

Kopffangstellen in Brüstung (alt und neue Ausführung)

Gudrun Ghezzo: Als TÜV SÜD spielt Ihr ja ganz vorne mit bei Sicherheitsfragen: Was ist hier Eure Stärke?
Andreas Falbesoner: Wir können sämtliche Inspektionsaufgaben bis hin zur Messung der stoßdämpfenden Eigenschaft des Bodens als Dienstleistung anbieten. Zudem sind wie in Österreich der einzige Anbieter, der Schulungen zum Thema Spielplatzsicherheit anbietet.
Gudrun Ghezzo: Was haben Kommunen davon, mit Euch bezüglich Spielplatz-Sicherheit zusammenzuarbeiten?
Andreas Falbesoner: Dass bei Neuerrichtungen eine korrekte Aussage zu gelieferten Geräten im Hinblick auf eventuelle Gewährleistungsansprüche getätigt wird.
Bei bestehenden Spielplätzen wird nach wenigen korrekten Inspektionen und der darauf folgenden Mangelbehebung ein Sicherheitslevel erreicht, welches nur noch geringen Wartungsbedarf benötigt.
Gudrun Ghezzo: Wenn was passiert: Wer haftet?
Andreas Falbesoner: Haftung kann jeden Beteiligten betreffen.
Den Betreiber (die Gemeinde) für den fachgerechten Betrieb,
Den Prüfer für die fachgerechte Inspektion nach der EN 1176-7,
Den Planer für die fachgerechte Planung des Spielplatzes (z.B. nach der ÖN B 2607),
Den Hersteller der Geräte für die fachgerechte Herstellung, usw.
Gudrun Ghezzo: Was sind Deine drei wesentlichen Tipps an Spielplatzbetreiber?
Andreas Falbesoner:
- Lassen sie jährliche Hauptinspektionen mit Prüfkörpern durchführen. Eine reine Sichtkontrolle wird laut Norm als visuelle Routine Inspektion bezeichnet und sollte vom Betreiber selber durchgeführt werden
- Lockern sie den Boden regelmäßig auf, insbesondere bei Kies.
- Korrigieren sie aufgetretene Mängel regelmäßig um die Kosten gering zu halten
Handlauf fehlt / Fangstellen

Stoßdämpfung der Aufprallfläche nicht ausrechend

Turngerät am Spielplatz

Diverse „Schaukelgelenke“

Schaugarten zwischen Spielplätzen mit allerlei Giftpflanzen

Sie haben weitere Fragen zu Spielplätzen oder anderen Normen? Treffen Sie Andreas Falbesoner am 03.06 im Rathaus St. Pölten auf der Municipal Trends. Jetzt anmelden und Restplatz sichern!
Fotocredits: Andreas Falbesoner, TÜV SÜD.